In den ersten Monaten (regulär im ersten Quartal) wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe des Beschäftigten am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Sinne des § 136 SGB IX ist. Diese Phase dient den Teilnehmern als berufliche Orientierung und ermöglicht eine intensive Planung zukünftiger berufsfördernder Maßnahmen. Für die Entscheidung, welche Maßnahmen und Förderungen für die Teilnehmer sinnvoll erscheinen, werden die individuellen Kompetenzen und Ressourcen der Menschen mit Behinderung genau analysiert. Auf dieser Basis werden Eignungen und Neigungen beurteilt und ein Eingliederungsplan erstellt. Überschrift ![]() Inhalt
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