KoKoBe
Ein wesentlicher Bestandteil des Prinzips "ambulant vor stationär" des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sind die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) für Menschen mit geistigen Behinderungen. Die Aufgaben dieser Fachdienste, die als Ergänzung und Unterstützung des Ausbaus von ambulanten Wohnungsangeboten gedacht sind, formuliert der LVR wie folgt:
- durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung unterstützen
- den Vorrang offener vor stationärer Hilfen sicher zu stellen
- Menschen mit Behinderung und ihr soziales Umfeld zu erreichen, die bislang keine Eingliederungshilfe zum Wohnen beziehen, damit sie auch zukünftig ohne eine stationäre Betreuung im Wohnheim leben können
- personenzentrierte Hilfen durch Koordination und Mitwirkung bei der Ergänzung der vor Ort vorhandenen Angebote sicherzustellen
- bislang stationär betreute Menschen mit geistiger Behinderung bei der Suche nach geeigneten Alternativen zum Wohnheim zu unterstützen
- die vor Ort erbrachten Leistungen der Eingliederungshilfe sowie sonstige Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung miteinander zu vernetzen
- ambulant betreuten Menschen mit geistiger Behinderung Kontaktmöglichkeiten und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Beratung aufzuzeigen.