Kombi-Lohn des Landschaftsverbands RheinlandDer Kombi-Lohn des Landschaftsverbands Rheinland wird angeboten für Arbeitgeber/innen, die Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in einem normalen Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen. Somit bietet der LVR nicht nur langfristige finanzielle Unterstützung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich zu diesem Schritt entscheiden, sondern steht auch als fachliche Kompetenz in beratender Funktion bei Seite. Weitere Infos zum Kombi-Lohn WfbM finden Sie auf den Seiten des LVR zurück zur Übersicht Überschrift ![]() Inhalt
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