Persönliches BudgetUm die benötigten Reha- und Teilhabeleistungen individuell besser anpassen zu können, gibt es seit 2001 das sogenannte "persönliche Budget". Der Kostenträger stellt Geldmittel zur Verfügung, damit die Antragsteller selbst entscheiden können, welche Hilfen und Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Damit will der Gesetzgeber die Selbstbestimmung und die persönliche Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung steigern. Hilfebedarf besteht zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Freizeit, Gesundheit, Kommunikation, gesellschaftliche Teilhabe, Mobilität und Bildung. Weitere Infos zum persönlichen Budget finden Sie auf den Seiten des LVR. zurück zur Übersicht Überschrift ![]() Inhalt
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