Sprungmarke:TeilhabeTeilhabeMenschen mit Behinderung dürfen in unserer Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Das bekräftigt Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Es ist außerdem festgelegt, dass Menschen mit Behinderung Anspruch auf die gleichen Hilfen und Sozialleistungen wie alle Bürgerinnen und Bürger haben. Im Franz Sales Haus geht es nicht nur um gesetzliche Instrumentarien wie das persönliche Budget oder den Anspruch auf Arbeitsassistenz, wir legen sehr viel Wert auf die gesellschaftliche Integration. Das ist ein wachsender Prozess den wir zum Beispiel durch gemeindeintegrierte Wohnformen im Wohnverbundsystem, Freizeitangebote für Menschen mit und ohne Behinderungen und öffentliche Veranstaltungen fördern.
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