![]() Im Juli 2001 ist die Prüfungsverordnung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Kraft getreten. Mit dieser Prüfungsverordnung wurde das lange geforderte bundesweit anerkannte Berufsbild der Gruppenleiter umgesetzt. Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualifikationsstandards von sonderpädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen. VoraussetzungenNeben dem Hauptschulabschluss muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachgewiesen werden. Sechs Monate der Berufspraxis müssen Bezug zu den Anforderungen der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung aufweisen. Weitere Informationen
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