Das Abschlussverfahren wird den Prüfungsverordnungen entsprechend in zwei Bereiche geteilt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und mindestens 80 % Anwesenheitszeit erbracht hat.
Auf die schriftliche Aufsichtsarbeit wird die Klausur im Rahmen der staatlichen Prüfung zum Heilerziehungshelfer angerechnet, so dass hier keine weitere schriftliche Prüfung erfolgt. Mit diesem Abschlussverfahren erwerben die Teilnehmer der Ausbildung an der Franz Sales Schule eine doppelte anerkannte Qualifikation.
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