Zulassung zur Berufsabschlussprüfung
- Am Ende des Bildungsganges wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, mit der die in dem Bildungsgang erworbene Gesamtqualifikation festgestellt wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung. Diese kann durch mündliche Prüfungen ergänzt werden.
Schriftliche Prüfung
- Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Arbeiten unter Aufsicht.
- Die Dauer für jede schriftliche Arbeit beträgt zwischen 90 und 150 Minuten.
- Die Arbeiten sind lernfeld-, fächer- und schuljahrübergreifend.
Mündliche Prüfung
- Die mündliche Prüfung findet auf Antrag der Schülerin oder des Schülers statt.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten.
Die erfolgreichen Absolventen führen die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte/r Heilerziehungshelfer/-in"