Nach der in Nordrhein-Westfalen geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung an Berufskollegs bestehen folgende formale Aufnahmebedingungen:
1. Abgeschlossene Fachschulausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen;
(Erzieher, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger)
und
Psychomotorische, sportliche, rhythmische oder tänzerische Qualifikation;
oder
• Abgeschlossene Ausbildung als Gymnastiklehrer/in;
oder
• Abgeschlossene Hochschulausbildung als Sportlehrer/in;
und
2. Einschlägige Berufspraxis von mindestens einjähriger Dauer;
3. In Einzelfragen entscheidet die Schulleitung
Mit allen Interessenten führen wir in der Regel ein persönliches Vorstellungsgespräch.
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