Zielgruppe: Mitarbeitende und Interessierte aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Psychiatrie
Mit dem neuen Eingliederungshilferecht sind ab 2020 viele Änderungen im Leistungs- und Vertragsrecht in Kraft getreten. Dabei sind Assistenzleistungen, wie alle anderen Angebote der Eingliederungshilfe auch, grundsätzlich sozialräumlich und inklusiv zu gestalten.
In diesem zweitägigen Seminar richten wir den Blick ausschließlich auf die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung der Assistenzleistung. Die vorherige Teilnahme am Seminar „BTHG aktuell“ wird empfohlen. Zudem wird auf notwendige Erfordernisse bei der Organisationsentwicklung und mögliche Anerkennungen hingewiesen.
Schwerpunkte: Rechtliche Grundlagen (Assistenzleistungen als Leistung der Sozialen Teilhabe: Aufgaben, Nachrangigkeit und Poolbarkeit, Entscheidung über und Gestaltung der Assistenzleistungen, qualifizierte/nicht qualifizierte Assistenz, Eltern-Assistenz, Besonderheit der Assistenz beim Auszug aus der „besonderen Wohnform“, Fahrtkosten und weitere Aufwendungen, Aufwendungen für ein Ehrenamt, Erreichbarkeit einer Ansprechperson) ▪ inhaltlich-pädagogische Erfordernisse (sozialräumliches Arbeiten in sozialen und professionellen Netzwerken, Anleitung und Schulung als qualifizierte Assistenz, Übernahme von Tätigkeiten und Begleitung als nichtqualifizierten Assistenten) ▪ organisatorische Erfordernisse (sozialräumliche Ausrichtung der Dienste und Einrichtungen, Verwaltungen)
Referent: Dr. Ursula Pitzner, Sozialwissenschaftlerin, Pädagogin, Sozialarbeiterin, Altenpflegerin
Veranstaltungsort: Tagungszentrum im Hotel Franz, Steeler Str. 261, 45138 Essen
Gebühr: 320,00 Euro