Zielgruppe: Mitarbeitende von Leistungserbringern, von Eingliederungs- und Sozialhilfehilfeträgern, Berater, gesetzliche Betreuer, sonstige Interessierte
In dieser Fortbildung lernen die Teilnehmenden, welche Leistungen der Grundsicherung zur Existenzsicherung Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe oder alternativ in Wohngemeinschaften unter welchen Voraussetzungen erhalten.
Schwerpunkte: Modul 1 Voraussetzungen für den Leistungsbezug ab 2020: Behinderungsbegriff, besondere Wohnform und Abgrenzung zur Wohngemeinschaft und alternativen Wohnformen, WBVG-Verträge ▪ Modul 2 Grundsicherung als existenzsichernde Leistung: Einzelfallprinzip der Grundsicherung, Grundsicherung in besonderen Wohnformen, Regelbedarf, einmalige Bedarfe, Mehrbedarfe, etc., Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Zuständigkeiten anderer Leistungsträger ▪ Modul 3 Einsatz von Einkommen und Vermögen: Freibeträge, einzusetzendes Vermögen, Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, Antragstellung und besondere Regelungen zur Grundsicherung
Referent: Dr. Ursula Pitzner, Sozialwissenschaftlerin, Pädagogin, Sozialarbeiterin, Altenpflegerin
Veranstaltungsort: Tagungszentrum im Hotel Franz, Steeler Str. 261, 45138 Essen
Gebühr: 320,00 Euro