Zielgruppe: Mitarbeitende der Eingliederungshilfeträger, der Hilfe zur Pflege SGB XII, der Pflegekassen sowie Dienste und Einrichtungen aus der Eingliederungshilfe und der Pflege
Mit dem neuen Eingliederungshilferecht ab 2020 umfasst die Eingliederungshilfe die Pflege und die Hilfe zur Pflege, je nachdem, ob innerhalb oder außerhalb von „besonderen Wohnformen“, der Lebensaltersgrenze, der Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe und weiterer Aspekte. Zudem ist in jedem Gesamtplanverfahren der Einbezug der Pflegeversicherung verpflichtend. Betreuungsleistungen, die bislang die Eingliederungshilfe prägten, werden im neuen Eingliederungshilferecht ab 2020 nicht mehr erwähnt.
Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung nimmt einen neuen Stellenwert ein. Interessant dabei ist auch die Betrachtung der weiteren Leistungen, der Ergänzungen durch das SGB XII oder dem Vorrang des SGB V, auch im Hinblick auf Einkommens- und Vermögensschongrenzen.
Das Ziel der Fortbildung ist die Erlangung von Handlungssicherheit bei der Berechnung und Zuordnung von Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie hauswirtschaftlicher Versorgung zu den jeweiligen Gesetzbüchern SGB IX, SGB XI und SGB XII. In diesem Seminar sollen die wichtigsten Grundlagen aus den Gesetzesänderungen vorgenommen und Möglichkeiten für die praktische Umsetzung aufgezeigt werden.
Schwerpunkte: Aktuelle Herausforderungen ▪ § 106 SGB IX Beratung und Unterstützung - § 7a SGB XI Pflegeberatung ▪ Das Pflegegutachten: Bedeutung für die Bedarfsplanung ▪ „Besondere Wohnform“ – innerhalb – außerhalb ▪ Leistungsrecht der Pflegeversicherung SGB XII ▪ Betreuungsdienste ▪ Leistungsrecht der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ▪ Besonderheiten und Leistungsrecht der Häuslichen Krankenpflege SGB V
Referent: Dr. Ursula Pitzner, Sozialwissenschaftlerin, Pädagogin, Sozialarbeiterin, Altenpflegerin
Veranstaltungsort: Tagungszentrum im Hotel Franz, Steeler Str. 261, 45138 Essen
Gebühr: 320,00 Euro