Infomaterial

Hier finden Sie alle Informationen zu ihrem Ausbildungsgang:

Flyer zur Ausbildung

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Mindestens ein Hauptschulabschluss (ab Klasse 9)
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Möglichst praktische Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung

Anmeldung

Infos zur Berufsfachschule Gesundheit und Soziales

Flyer zur Ausbildung

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Mittlerer Schulabschluss mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife)

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Flyer zur Ausbildung

Aufnahmevoraussetzungen:

Es gibt unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen:

Möglichkeit 1:

Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Berufsabschluss in einem anderen Bereich + einschlägige berufliche Tätigkeit (z.B. Praktikum) von mindestens 6 Wochen Vollzeit oder 240 Stunden Teilzeit im sozialen Bereich

Möglichkeit 2:

Einschlägige Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren 

Möglichkeit 3:

Abschluss eines einschlägigen Bildungsganges (zweijährige Berufsfachschule und die Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit Erwerb der Fachhochschulreife)

Möglichkeit 4:

Mittlerer Schulabschluss (FOR) + Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z. B. staatl. geprüfte:r Kinderpfleger:in, staatl. geprüfte:r Sozialassistent:in (Schwerpunkt Heilerziehung) sowie Kinderkrankenpfleger:in

Vorausgesetzt werden ein Mindestalter von 18 Jahren und ein erweitertes Führungszeugnis. Mit Bewerber:innen, die diese Voraussetzungen erfüllen, führen wir ein persönliches Kennenlerngespräch.

Anmeldung

Flyer zur Ausbildung

Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung (inkl. Ausbildung in der Sozialassistenz (Schwerpunkt Heilerziehung))

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
 

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
   a)   einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
   b)   einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,

3.   ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder

4.   eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

Anmeldung

Wir beraten Sie:

Franz Sales Berufskolleg
Schwanenbuschstr. 108
45138 Essen 
Telefon (0201) 2769-501
E-Mail senden